Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels ist ausschließlich als Vermittlerin für Tagungsdienstleistungen tätig, die durch Auftraggeber/Tagungsveranstalter nachgefragt werden. Im Falle einer Tagungsbuchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit. Auf die jeweiligen Vertragsbedingungen unserer Kooperationspartner oder anderer Hotels in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen haben diese keinerlei Einfluss. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner, Hotels oder anderer Leistungserbringer wird insoweit verwiesen. Aus diesen ergeben sich insbesondere die jeweiligen Stornofristen und die sonstigen Bedingungen zu denen die vereinbarten Leistungen erbracht werden.

1. Unsere Leistungen - Vermittlungsauftrag

  1. Durch Anfrage über unsere Homepage "www.preiswerttagen.de", über Telefon oder in schriftlicher Form beauftragen Sie uns, eine im Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehende Dienstleistung, die von einem Dritten erbracht wird, zu besorgen. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels bietet in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt deshalb zwischen Ihnen und der Vermittlungszentrale der PWT-Hotels lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung finden.
  2. Durch unsere Vermittlungstätigkeit entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Sie können außerdem jederzeit Ihren Auftrag an uns kostenfrei zurücknehmen.

2. Anfrage

  1. Jede Tagungsanfrage wird über die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels als Erklärungsbote in Ihrem Auftrag an den betreffenden Kooperationspartner / den betreffenden Leistungserbringer weitergegeben. Eine Kundenanfrage kann entweder über unsere Homepage www.preiswerttagen.de, per E-Mail, telefonisch oder per Fax erfolgen.
  2. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels fragt zunächst mündlich die von Ihnen ausgewählten Kooperationspartner bzw. Leistungserbringer an und informiert Sie über die möglichen Konditionen.

3. Vertrag / Buchung und Zahlung

  1. Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt unmittelbar zwischen Ihnen (Auftraggeber) und dem von Ihnen ausgesuchten Kooperationspartner bzw. Leistungserbringer zustande.
  2. Die Tagungsbuchung erfolgt auf Grundlage eines durch die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels übermittelten Angebotes des Kooperationspartners, Leistungserbringers. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels leitet Auftragsbestätigungen Vertragsentwurf der Kooperationspartner bzw. Leistungserbringer an Sie weiter.
  3. Der Vertragsschluss bedarf einer schriftlichen Annahme durch Sie gegenüber dem Kooperationspartner, Leistungserbringer. Die dort angegebenen Leistungen zahlen Sie direkt an den Kooperationspartner, den Leistungserbringer in der mit dem Kooperationspartner, Leistungserbringer vereinbarten Form.
  4. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag oder anderen Tagungsleistungen ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, insbesondere auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651a ff. BGB, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem von ihm ausgesuchten Kooperationspartner, Leistungserbringer.

4. Änderungen und Stornierungen

  1. Die Voraussetzungen und Folgen einer Änderung / Stornierung von vermittelten Tagungsleistungen ergeben sich aus den Vertragsbedingungen des jeweiligen Kooperationspartners / Leistungserbringers.
  2. Um Missverständnisse zu vermeiden, sind alle Änderungen und Stornierungen an den gebuchten Kooperationspartner, Leistungserbringer zu übermitteln. Eine Änderung/Stornierung muss schriftlich erfolgen.
  3. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei dem betreffenden Hotel.

5. Hotelinformationen

Alle Hotel-Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben der Kooperationspartner, Leistungserbringer. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels ist für die Richtigkeit von Drittinformationen nicht verantwortlich.

6. Haftung

  1. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, sowie wegen übernommener Garantien und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von der Vermittlungszentrale der PWT-Hotels auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels haftet in diesen Fällen nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
  2. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit eines bestimmten Kooperationspartners oder Leistungserbringers. Ferner übernimmt Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels keine Haftung für die Bonität eines Auftraggebers im Verhältnis zu Kooperationspartnern / Hotels. Insbesondere nimmt Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels keine Bonitätsprüfung der Auftraggeber vor.
  3. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels haftet nicht für die Leistungserbringung durch die Kooperationspartner und Leistungserbringer, insbesondere nicht für die Mängelfreiheit der vereinbarten Leistung noch für die Tauglichkeit der Leistung für die vom Auftraggeber verfolgten Zwecke. Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels haftet insbesondere nicht dafür, dass der Kooperationspartner oder Leistungserbringer eine optionierte Leistung oder ein optioniertes Kontingent anderweitig vergibt oder nicht erbringen kann.

7. Verschiedenes

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels zulässig. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Mühlhausen. Für alle Klagen gegen die Vermittlungszentrale der PWT-Hotels wird Heidelberg als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand ebenfalls Heidelberg vereinbart. Anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


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